Seit der gesetzlichen Einführung der eRezepte am 01.01.2024 können wir Ihnen Medikamente, die Sie bisher über ein Kassenrezept (ehemals das rote Rezept) bekommen haben, nur noch in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Dies hat für Sie aber den Vorteil, dass Sie – zumindest bei Folgerezepten – nicht mehr persönlich in die Praxis kommen müssen, um die Rezepte abzuholen. Auch grüne Rezepte können inzwischen direkt auf die Karte gesendet werden, sofern das Medikament eine PZN-Nummer (Pharmazentralnummer. Eine in Deutschland bundeseinheitliche Identifikationsnummer zur eindeutigen Identifikation von Arzneimitteln etc.) hat.
Ein eRezept über das Formular oder per Mail kann angefordert werden, wenn
Ein eRezept über das Formular oder per Mail kann nicht angefordert werden, wenn
Rezept- und Überweisungsanforderungen werden nach ihrem Eingang geprüft, ausgestellt und müssen abends noch durch die Ärzte signiert werden. Daher sind sie frühestens am Folgetag verfügbar. eRezepte sind dann direkt verfügbar, alle anderen Rezepte und Überweisungen können in der Regel am Folgetag ab 10 Uhr abgeholt werden (und nein, wir arbeiten NICHT sonntagsnachts! Überweisungs- und Rezeptanfragen können also NICHT schon um 8 Uhr am Montagmorgen bereit liegen, auch wenn das viele so erwarten!!! Daher hier nochmal ganz deutlich: Überweisungs- und Rezeptanfragen von Freitag, Samstag, Sonntag oder Feiertagen können FRÜHESTENS am ÜBERNÄCHSTEN offenen Werktag ab 10:00 Uhr abgeholt werden!)
eRezepte können Sie dann in einer Apotheke Ihrer Wahl entweder über die eRezepte-App oder mittels Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (Versichertenkarte), die sie nur vorlegen müssen, einlösen.
Privatrezepte (blaues Rezept oder grünes Rezept für ein Medikament ohne PZN-Nummer) können dann in der Praxis abgeholt werden.
Bitte beachten Sie: in einem neuen Quartal muss zunächst Ihre Karte eingelesen werden, bevor das erste eRezept ausgestellt werden kann.
Weitere Informationen zum eRezept finden sie hier.
Im Gegensatz zu den eRezepten, die Sie nun auch online erhalten, können Überweisungen weiterhin nur in Papierform ausgestellt werden.
Nach Prüfung Ihrer Angaben und dem Ausstellen der Überweisung können Sie diese in aller Regel spätestens ab 10:00 Uhr am übernächsten Werktag in unserer Praxis abholen (eine früher Abholung kann nicht garantiert werden).
Mo | 09:00–11:00 & 15:00–17:00 |
Di | 09:00–11:00 & 15:00–17:00 |
Mi | 09:00–11:00 & 15:00–17:00 |
Do | 09:00–11:00 & 15:00–17:00 |
Fr | 09:00–11:00 |
Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Markgröningen
Gerbergäßle 10
71706 Markgröningen