Rezepte    &   Überweisungen

Rezepte

Seit der gesetzlichen Einführung der eRezepte am 01.01.2024 können wir Ihnen Medikamente, die Sie bisher über ein Kassenrezept (ehemals das rote Rezept) bekommen haben, nur noch in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Dies hat für Sie aber den Vorteil, dass Sie – zumindest bei Folgerezepten – nicht mehr persönlich in die Praxis kommen müssen, um die Rezepte abzuholen. Auch grüne Rezepte können inzwischen direkt auf die Karte gesendet werden, sofern das Medikament eine PZN-Nummer (Pharmazentralnummer. Eine in Deutschland bundeseinheitliche Identifikationsnummer zur eindeutigen Identifikation von Arzneimitteln etc.) hat.

Ein eRezept über das Formular oder per Mail kann angefordert werden, wenn

  • Ihre Versichertenkarte in diesem Quartal bereits in der Praxis freigeschaltet wurde.
  • es sich um ein Medikament handelt, das Sie in der Vergangenheit bereits schon einmal von uns erhalten haben.

Ein eRezept über das Formular oder per Mail kann nicht angefordert werden, wenn

  • es sich um eine Heilmittelverordnung handelt.
  • das Medikament keine PZN  hat.
  • Ihre Versichertenkarte in diesem Quartal noch nicht eingelesen wurde.
 

Rezept- und Überweisungsanforderungen werden nach ihrem Eingang geprüft, ausgestellt und müssen abends noch durch die Ärzte signiert werden. Daher sind sie erst am Folgetag verfügbar. eRezepte sind dann direkt verfügbar, alle anderen Rezepte und Überweisungen können am Folgetag ab 10 Uhr abgeholt werden.

eRezepte können Sie dann in einer Apotheke Ihrer Wahl entweder über die eRezepte-App oder mittels Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (Versichertenkarte), die sie nur vorlegen müssen, einlösen.

Privatrezepte (blaues Rezept oder grünes Rezept für ein Medikament ohne PZN-Nummer) können dann in der Praxis abgeholt werden.

Bitte beachten Sie: in einem neuen Quartal muss zunächst Ihre Karte eingelesen werden, bevor das erste eRezept ausgestellt werden kann.

Weitere Informationen zum eRezept finden sie hier.

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Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zum Zwecke der Bereitsstellung der angeforderterten Rezepte bzw. Überweisungen verwendet. Weitere Details zum Datenschutz und der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter dem Menüpunkt Datenschutz.

Überweisungen

Im Gegensatz zu den eRezepten, die Sie nun auch online erhalten, können Überweisungen weiterhin nur in Papierform ausgestellt werden.

Nach Prüfung Ihrer Angaben und dem Ausstellen der Überweisung können Sie diese in aller Regel spätestens ab 10:00 Uhr am nächsten Werktag in unserer Praxis abholen.

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Kontakt

Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Markgröningen

Gerbergäßle 10
71706 Markgröningen

Telefon: 07145 8098

Info@Hausarztpraxis-Markgröningen.de